Lehrinhalte
Modul 1 - Fahrzeugtechnik |
Modul 2 - Spritsparen |
Modul 3C - LASI + Güterverkehr |
Modul 3D - LASI + Personenverkehr |
Modul 4 - Arbeitsrecht |
Modul 5 - Humanfaktoren |
Sachgebiete | M1 | M2 | M3 | M4C | M4D | M5 VT-M3 |
1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln | ||||||
a) Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung b) Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen |
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c) Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauches | 7 | |||||
d) Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeuges |
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e) Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste f) Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeuges |
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2. Anwendung der Vorschriften | ||||||
a) Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr |
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b) Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr | 1 | |||||
c) Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr | 1 | |||||
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik | ||||||
a) Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle b) Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen c) Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen d) Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung e) Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen f) Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt |
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g) Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung |
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h) Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung |
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Die Moduleinteilung wurde auf Basis des Erlasses GZ.BMVIT-167.533/0055-IV/ST5/2013 erstellt. Aus diesem Erlass ergibt sich eine exakte Vorgabe über die Module 1 bis 4 im Ausmaß von 28 Stunden. Als Modul 5 muss ein Modul der bereits absolvierten Module 1 bis 4 vertieft werden. In unserer Moduleinteilung wird Modul 3 (Vorschriften) zur Vertiefung im Modul 5 verwendet.